Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Inhaltsverzeichnis
1 Werdegang
2 Wissenschaftliches Werk
3 Literatur
4 Weblinks
5 Einzelnachweise
Werdegang
Der Sohn eines Chemikers studierte ab 1949 Rechtswissenschaften in Berlin an der Humboldt-Universität, Würzburg und Münster. 1954 legte er das erste juristische Staatsexamen, 1957 das zweite juristische Staatsexamen in Münster ab. Als Schüler Max Kasers in Hamburg behandelte Medicus sowohl in seiner Dissertation 1956 (in Münster) als auch 1962 in seiner Habilitationsschrift (Id quod interest, Studien zum römischen Recht des Schadensersatzes) in Hamburg Fragen des Römischen Rechts. Anschließend lehrte er bereits ab 1962 als Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. 1966 wurde er nach Tübingen berufen und wechselte 1969 nach Regensburg. 1978 bis zu seiner Emeritierung 1994 lehrte Medicus in München. In seinem Ruhestand übernahm er dann noch Lehraufträge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum Schuldrecht bis 2008.
1980 wurde Medicus zum ordentlichen Mitglied der Philosophisch-historischen Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gewählt.
Wissenschaftliches Werk
Medicus gilt als Rechtswissenschaftler, der ausgehend von der Kenntnis der Rechtsgeschichte das positive Recht erfasst und verständlich erläutert.
Medicus wurde unter anderem durch seine Lehrbücher zum bürgerlichen Recht bekannt. Sein Großlehrbuch zum allgemeinen Teil des BGB und seine Kurzlehrbücher zum allgemeinen und zum besonderen Schuldrecht als auch sein im September 2009 bereits in 22. Auflage, nunmehr in Zusammenarbeit mit Jens Petersen erscheinendes Werk Bürgerliches Recht gelten als Standardwerke und sind als juristische Ausbildungslektüre weit verbreitet. Das Bürgerliche Recht wurde ins Japanische übersetzt und gilt nicht nur als führendes Werk, sondern auch als „schriftstellerischer Leuchtturm“. Bürgerliches Recht wird als „Juristenbibel“ und ein Klassiker der juristischen Ausbildungsliteratur angesehen. Das Werk wurde in Anlehnung an den Lehrplan der damals besonders fortschrittlichen juristischen Fakultät der Universität Tübingen von Medicus in den 1960ern entwickelt. Es zeichnet sich dadurch aus, dass das deutsche Privatrecht nach Anspruchsgrundlagen geordnet in seiner gesamten Komplexheit komprimiert dargestellt wird.Nicht nur, dass es von zahlreichen Studenten zur Erlernung des Privatrechtes genutzt wird, es wird auch vielfach in der Praxis zitiert.
Medicus hatte erheblichen Anteil an der Schuldrechtsmodernisierung des deutschen Rechts, die am 1. Januar 2002 in Kraft trat.
Literatur
Maximilian Fuchs, Dieter Medicus zum 80. Geburttag, NJW 2009, 1400
Volker Beuthien, Dieter Medicus zum 75. Geburtstag, NJW 2004, 1642.
Weblinks
Literatur von und über Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler) im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler) • PICA-Datensatz)
Einzelnachweise
↑ a b Maximilian Fuchs, Dieter Medicus zum 80. Geburttag, NJW 2009, 1400.
↑ Wolterskluwer.de
↑ a b c Volker Beuthien, Dieter Medicus zum 75. Geburtstag, NJW 2004, 1642.
Personendaten
NAME Medicus, Dieter
KURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtswissenschaftler
GEBURTSDATUM 9. Mai 1929
GEBURTSORT Berlin-Steglitz
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_Medicus_(Rechtswissenschaftler)“
發表於2024-11-23
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圖書標籤: 民法 Medicus BGB
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